Entscheidungsunterstützungssystem

Hintergrundinformation

Beispiele Badegewässerüberwachung

Land Richtlinie Erklärung
WHO 3-stufige Richtlinie Stufe 1: 20.000 Zellen/ml Stufe 2: 100.000 Zellen/ml Stufe 3: Massenentwicklungen
Bedeutung der Stufen Stufe 1: Geringes Gesundheitsrisiko Stufe 2: Mäßiges Gesundheitsrisiko Stufe 3: Hohes Gesundheitsrisiko
Frankreich 3-stufige Richtlinie Stufe 1: 20.000 Zellen/ml Stufe 2: >20.000 – < 100.000 Zellen/ml Stufe 3: Massenentwicklungen
Folgende Aktionen folgen: Stufe 1: Überwachung intensivieren Stufe 2: Analyse von Microcystinen, bei >25 µg/l LR-eq. wird Schwimmen verboten Stufe 3: Alle Aktivitäten verboten
Holland 3-stufige Richtlinie Stufe 1: Cyanobakterien werden beobachtet Stufe 2: 50.000 Zellen/ml oder 2.5 mm3 BV/l oder 12.5 µg/l CyanoChl.a Stufe 3: 300.000 Zellen/ml oder 15 mm3 BV/l oder 75 µg/l CyanoChl.a
Folgende Aktionen folgen: Stufe 1: Überwachung intensivieren Stufe 2: Warnung Stufe 3: Vom Baden abraten
Australien 3-stufige Richtlinie – Badegewässer sollten nicht enthalten 1. 10 µg/l Gesamtmicrocystin oder < 50.000 Zellen/ml toxischer Microcystis oder Cyanobakterien-Biovolumen (auch Äquivalent) < 4 mm3/l wenn ein bekannter Toxinproduzent dominiert 2. Das Gesamtcyanobakterienbiovolumen darf 10 mm3/l nicht überschreiten, auch wenn keine bekannten Toxinproduzenten vorhanden sind 3. Massenentwicklungen von Cyanobakterien
Bewertung der Stufen 1. Gesundheitsrisiko durch bekannte Toxine 2. Gesundheitsrisiko durch hohe Cyanobakteriendichten, obwohl bekannte Toxine nicht vorhanden sind Schließung der Badestelle wird bei allen Stufen empfohlen