Entscheidungsunterstützungssystem

Hintergrundinformation

Beispiele Badegewässerüberwachung

Land Richtlinie Erklärung
WHO 3-stufige Richtlinie
Stufe 1: 20.000 Zellen/ml
Stufe 2: 100.000 Zellen/ml
Stufe 3: Massenentwicklungen
Bedeutung der Stufen
Stufe 1: Geringes Gesundheitsrisiko
Stufe 2: Mäßiges Gesundheitsrisiko
Stufe 3: Hohes Gesundheitsrisiko
Frankreich 3-stufige Richtlinie
Stufe 1: 20.000 Zellen/ml
Stufe 2: >20.000 – < 100.000 Zellen/ml
Stufe 3: Massenentwicklungen
Folgende Aktionen folgen:
Stufe 1: Überwachung intensivieren
Stufe 2: Analyse von Microcystinen, bei >25 µg/l LR-eq. wird Schwimmen verboten
Stufe 3: Alle Aktivitäten verboten
Holland 3-stufige Richtlinie
Stufe 1: Cyanobakterien werden beobachtet
Stufe 2: 50.000 Zellen/ml oder 2.5 mm3 BV/l oder 12.5 µg/l CyanoChl.a
Stufe 3: 300.000 Zellen/ml oder 15 mm3 BV/l oder 75 µg/l CyanoChl.a
Folgende Aktionen folgen:
Stufe 1: Überwachung intensivieren
Stufe 2: Warnung
Stufe 3: Vom Baden abraten
Australien 3-stufige Richtlinie – Badegewässer sollten nicht enthalten
1. 10 µg/l Gesamtmicrocystin oder < 50.000 Zellen/ml toxischer Microcystis oder Cyanobakterien-Biovolumen (auch Äquivalent) < 4 mm3/l wenn ein bekannter Toxinproduzent dominiert
2. Das Gesamtcyanobakterienbiovolumen darf 10 mm3/l nicht überschreiten, auch wenn keine bekannten Toxinproduzenten vorhanden sind
3. Massenentwicklungen von Cyanobakterien
Bewertung der Stufen
1. Gesundheitsrisiko durch bekannte Toxine
2. Gesundheitsrisiko durch hohe Cyanobakteriendichten, obwohl bekannte Toxine nicht vorhanden sind
Schließung der Badestelle wird bei allen Stufen empfohlen