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Entscheidungsunterstützungssystem
Hintergrundinformation
Beispiele Badegewässerüberwachung
Land |
Richtlinie |
Erklärung |
WHO |
3-stufige Richtlinie
Stufe 1: 20.000 Zellen/ml
Stufe 2: 100.000 Zellen/ml
Stufe 3: Massenentwicklungen
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Bedeutung der Stufen
Stufe 1: Geringes Gesundheitsrisiko
Stufe 2: Mäßiges Gesundheitsrisiko
Stufe 3: Hohes Gesundheitsrisiko |
Frankreich |
3-stufige Richtlinie
Stufe 1: 20.000 Zellen/ml
Stufe 2: >20.000 – < 100.000 Zellen/ml
Stufe 3: Massenentwicklungen
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Folgende Aktionen folgen:
Stufe 1: Überwachung intensivieren
Stufe 2: Analyse von Microcystinen, bei >25 µg/l LR-eq. wird Schwimmen verboten
Stufe 3: Alle Aktivitäten verboten |
Holland |
3-stufige Richtlinie
Stufe 1: Cyanobakterien werden beobachtet
Stufe 2: 50.000 Zellen/ml oder 2.5 mm3 BV/l oder 12.5 µg/l CyanoChl.a
Stufe 3: 300.000 Zellen/ml oder 15 mm3 BV/l oder 75 µg/l CyanoChl.a
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Folgende Aktionen folgen:
Stufe 1: Überwachung intensivieren
Stufe 2: Warnung
Stufe 3: Vom Baden abraten |
Australien |
3-stufige Richtlinie – Badegewässer sollten nicht enthalten
1. 10 µg/l Gesamtmicrocystin oder < 50.000 Zellen/ml toxischer Microcystis oder Cyanobakterien-Biovolumen (auch Äquivalent) < 4 mm3/l wenn ein bekannter Toxinproduzent dominiert
2. Das Gesamtcyanobakterienbiovolumen darf 10 mm3/l nicht überschreiten, auch wenn keine bekannten Toxinproduzenten vorhanden sind
3. Massenentwicklungen von Cyanobakterien
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Bewertung der Stufen
1. Gesundheitsrisiko durch bekannte Toxine
2. Gesundheitsrisiko durch hohe Cyanobakteriendichten, obwohl bekannte Toxine nicht vorhanden sind
Schließung der Badestelle wird bei allen Stufen empfohlen |